Mietvertrag
Irgendwer hat gesagt, wir brauchen einen Mietvertrag. Na gut, hier ist er:
- Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Mieter die Buchungsbestätigung dem Vermieter unterschrieben zurückgeschickt hat (auch per Email möglich) und die Anzahlung von 10% auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
- Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienwohnung für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten. Der Restbetrag ist 1 Monat vor Mietbeginn per Überweisung auf das Konto des Vermieters zu begleichen. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.
- Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter ist möglich, wenn der Mieter mit der Zahlung in Rückstand gerät oder infolge nicht beeinflussbarer Umstände.
- Bei einer Stornierung des Mietvertrages werden 90% des Mietpreises fällig, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, die betreffende Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.
- Es gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 552 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z. B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes Wetter, Abbestellfristen für gemietete Unterkünfte, sieht der Gesetzgeber nicht vor.
- Die Mietdauer beginnt am Anreisetag ab 17.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Andere Zeiten liegen im Ermessen des Ansprechpartners vor Ort.
- Der Mieter ist für die Ferienwohnung und die Einrichtung verantwortlich. Alle Schäden sind dem Vermieter zu melden.